Die Trauer und den Schmerz können wir Ihnen nicht abnehmen, aber wir werden Sie bei Ihrem Trauerfall in allen Fragen sachkundig beraten und für Sie die Erledigung der unerlässlichen Formalitäten zuverlässig übernehmen.
Zunächst ist der zuständige Arzt zu verständigen, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt.
Ist der Tod in der häuslichen Wohnung eingetreten, wird in der Regel der Hausarzt, sein Vertreter oder der Notarzt angerufen. Der Personalausweis des Verstorbenen sollte dem Arzt vorgelegt werden. Sollte der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Seniorenheim oder Pflegeheim eintreten, so leitet das Personal oder die Verwaltung der Einrichtung die notwendigen Schritte ein. Das Heim oder die Klinik sollten jedoch über eine eventuelle Vorsorgeregelung mit Ihrem Bestatter informiert sein.
Die Angehörigen sollten nun den Bestatter Ihres Vertrauens hinzuziehen. In dem ersten persönlichen Gespräch zwischen den Hinterbliebenen und dem Bestatter wird der Rahmen für die Beisetzung und der Trauerfeier besprochen. Er wird alle Informationen aufnehmen, um zuverlässig alle Formalitäten mit Behörden, kirchlichen Stellen und anderen Institutionen, wie Krankenkassen und Versicherungen, einzuleiten und zu erledigen. So werden Ihnen lästige und unvertraute Wege erspart.
Wir sind 24 Stunden Tag und Nacht bei einem plötzlich eingetretenen Sterbefall unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen:
0 23 33 / 7 13 24
Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie uns brauchen.
Je nach Personenstand des Verstorbenen werden folgende Unterlagen und Dokumente benötigt:
Personalausweis
Rentenmitteilung
Krankenversicherungskarte
Weitere wichtige Unterlagen:
Zusätzlich bei Ledigen: Die Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: Die Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
Bei Geschiedenen: Die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
Bei Verwitweten: Die Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallpolicen
Mit diesen Unterlagen und Dokumenten kann nun dem Personenstandsgesetz entsprochen und der Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes zur Beurkundung gemeldet werden.
Falls Unterlagen nicht mehr auffindbar sind, können auch Ersatzpapiere besorgt werden, hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Bei einer ungeklärten Todesursache, Unfalltod, Freitod, oder einem Verbrechen erfolgt die Freigabe zur Bestattung und Einäscherung durch die Staatsanwaltschaft.