Warum vorsorgen?
Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden, und zwar nicht nur im Sinne seiner eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch, um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation zu entlasten, bei der sie aufgrund des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen.
Bestattungs-Vorsorge heißt somit:
- Selbst bestimmen
- Notwendiges regeln
- Verantwortung in eigener Sache übernehmen
- Angehörige entlasten
Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Bei dieser Vorsorge wird, genau wie im akuten Fall, die dereinstige Bestattung durchgesprochen und in allen Einzelheiten festgelegt.
Es kann geregelt werden...
- wie die Trauerfeier mit Blumen und Musik gestaltet werden soll
- Art und Umfang des Sarges, des Zubehörs, der Kleidung
- welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll
- wie die Grabpflege geregelt werden soll
- wie die Finanzierung geregelt werden kann
Man gewinnt einen Überblick über den voraussichtlich entstehenden Kostenrahmen. Daraufhin kann überlegt werden, wie die Kosten gedeckt sind, gedeckt werden können oder was finanziell noch in die Wege geleitet werden muss. Zur Regelung der Finanzierung bieten wir Ihnen über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Anlage eines Treuhandkontos an. Ferner besteht die Möglichkeit der Einmalzahlung in eine Sterbegeldversicherung oder aber der Abschluss einer günstigen Gruppensterbegeldversicherung.