Patientenverfügung
Wie bestimme ich was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Jeder Mensch hat das Recht für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden. Ärztinnen und Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Das gilt für Einleitung wie für die Fortführung einer Therapie. Solange der kranke Mensch noch entscheidungsfähig ist, kann er selbst dem Arzt diese Zustimmung geben oder verweigern.
Wie stellt man aber den Willen eines Menschen fest, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Wer in einer solchen Situation nicht möchte, dass ein anderer über das Ob und das Wie der ärztlichen Behandlung entscheidet, kann in einer Patientenverfügung festlegen, ob er bei einem konkret beschriebenen Krankheitszustand bestimmte medizinische Maßnahmen wünscht oder ob sie unterlassen werden sollen.
(Textauszug: Vorwort der Broschüre "Patientenverfügung" des BmJ)
Die Broschüre gibt eine Hilfestellung für diejenigen, die eine solche individuelle Patientenverfügung treffen wollen. Sie informiert u.a. über folgende Bereiche:
Welche Form muss meine Patientenverfügung haben?
Muss meine Patientenverfügung beachtet werden?
Wo kann ich mich näher informieren?
Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung
Die Broschüre des BmJ "Patientenverfügung" haben wir für Sie zum Download bereitgestellt.