Frank Tempelmann - Bestattermeister
Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden, und zwar nicht nur im Sinne seiner eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch, um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation zu entlasten, bei der sie aufgrund des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen.
Gerne berate ich Sie unverbindlich und ausführlich über die Möglichkeiten, die eine Bestattungsvorsorge bietet.