Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine besondere Verfügung ist dazu nicht notwendig.
Anders verhält es sich bei der sogenannten Ascheverstreuung. Hierbei muss der Verstorbene zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen.
Das dafür vorgesehene Formular dafür erhalten sie bei uns.
Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Sie können sich bei der Feuerbestattung grundsätzlich zwischen einem Urnengemeinschaftsgrab, dem sogenannten anonymen Grab, einem Rasenreihengrab oder einem Wahl-Grab entscheiden. Die Bestattung im Urnengemeinschaftsgrab, die sogenannte anonyme Bestattung, ist weit verbreitet. Dabei wird leider oft vermutet, es handle sich bei dieser Grabart um die kostengünstigste Grabform. Das Ansinnen nach einer anonymen Bestattung wird oft vom Wunsch dominiert, den Hinterbliebenen bzw. Angehörigen die "Last einer Grabstelle" zu ersparen. Gleichzeitig wird aber den nächsten Angehörigen auch ein Ort des Abschiedes, die Chance der Trauerbewältigung genommen. Eine individuelle Bepflanzung ist beim anonymen Grab nicht möglich. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber keinen Einfluss auf die Lage der Urnengruft. Nur an gemeinsamen Sammelplätzen am Grabfeld können und dürfen Blumen oder Sträuße abgelegt werden. Auf dem Grabfeld abgelegte Blumen werden grundsätzlich in sehr kurzen Abständen abgesammelt und entfernt.
Das Urnengemeinschaftsgrab ist grundsätzlich nicht verlängerbar.
Das Urnenreihengrab ist vergleichbar mit einem Erdreihengrab. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber ebenfalls keinen Einfluss auf die Lage der Urnenstelle. Auf einem Grabfeld kann ein Grabstein aufgestellt bzw. einzelne Grabplatten in teilweise halbliegender Form angeordnet. Im unmittelbaren Bereich des Steines/ dieser Steine wird die Urne beigesetzt. Auf dem Stein/ den Steinen wir der Name bzw. die Namen der Verstorbenen eingraviert. Auch hier eine individuelle Bepflanzung möglich.
Das Urnenwahlgrab ist vergleichbar mit einer Erdgruft. Beim Wahlgrab können Sie als Graberwerber die Lage frei auswählen. Hinsichtlich der Größe einer Grabstätte ist die jeweilige Friedhofssatzung ausschlaggebend. Bei der Größe einer Grabstätte spricht man von der Anzahl der Stellen. Vereinfacht dargestellt entspricht eine Stelle ungefähr den Maßen einer Urne. Der Erwerb, und damit das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte mit einer oder mehreren Stellen, ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch unbegrenzt verlängert werden.
Auf allen Friedhöfen in Ennepetal, Breckerfeld und Hagen-Haspe, Hagen-Delstern besteht die Möglichkeit, Urnen in sogenannten Urnenstelen beizusetzen. Diese Stelen gibt es als Einzelstellen oder als mehrstellige Stelen.