Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können in Ennepetal grundsätzlich zwischen einem anonymen Grab, einem pflegefreien (oder auch trägergepflegtem) Grab mit Namensplatte, einem Reihengrab oder einem Wahl-Grab entscheiden.
Die anonyme Erdbestattung gibt es in Ennepetal auf allen Friedhöfen. Natürlich ist es den Angehörigen möglich, bei der Beisetzung anwesend zu sein. Der Unterschied zu den beiden anderen Grabformen wird bei dem späteren Anlegen der Grabstelle erkennbar. Die Grabstelle erhält keinen Grabstein und wird nicht individuell bepflanzt. Die Fläche wird mit Rasen eingesät, so dass nach einigen Monaten eine geschlossene Rasenfläche entsteht. Bei dem trägergepflegten Grab mit Namensplatte wird später eine einheitliche Namensplatte mit Vor- und Zunamen sowie Geburts- und Sterbejahr auf das Grab gelegt.
Die Reihengräber für Erdbestattungen sind immer nur für einen Sarg vorgesehen. Sie haben als Graberwerber keinen Einfluss auf die Lage der Grabstelle, diese wird vom Friedhof festgelegt. Es besteht die Möglichkeit (keine Pflicht) einen Grabstein zu setzen bzw. zu legen und eine individuelle Bepflanzung um den Grabstein herum anzulegen. Um diese Bepflanzung muss man sich allerdings selbst kümmern. So entsteht bereits mit einem geringen Aufwand eine individuelle Anlaufstelle, ein Ort der Trauerbewältigung und des Abschiedes. Die Ruhezeit beträgt für Reihengräber 25 Jahre.
Beim Wahl-Grab können Sie als Graberwerber die Lage frei auswählen. Hinsichtlich der Größe einer Grabstätte ist die jeweilige Friedhofssatzung ausschlaggebend. Bei der Größe einer Grabstätte spricht man von der Anzahl der Stellen. Vereinfacht dargestellt entspricht eine Stelle ungefähr den Maßen eines Sarges. Der Erwerb, und damit das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte mit einer oder mehreren Stellen ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch unbegrenzt verlängert werden.
In der Regel muss das Nutzungsrecht für eine bestehende Wahlgrabstätte verlängert werden, wenn eine weitere Bestattung erfolgt. Dabei werden alle Grabstellen zusammen verlängert. Der Erwerb bzw. die Verlängerung einer Grabstelle richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Mindestruhefrist. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein. In Ennepetal beträgt diese 25 Jahre. Der Ersterwerb des Wahlgrabes läuft über 30 Jahre. Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.