
Der Tod ist wie ein Horizont, dieser ist nichts anderes als die Grenze unserer Wahrnehmung.
Wenn wir um einen Menschen trauern, freuen sich andere, ihn hinter der Grenze wieder zu sehen.
Da man heute weiß, dass die Abschiednahme von einem Verstorbenen stets ein Teil der Trauerbewältigung darstellt, versuchen wir jedem Hinterbliebenen diese am offenen Sarg zu ermöglichen und empfehlen diese auch.
Dies erfolgt stets mit Blick auf ein würdiges Erscheinungsbild des Verstorbenen. Das bedeutet, dass der Verstorbene sowohl hygienisch als auch kosmetisch versorgt wird. Sicherlich gibt es aber auch Umstände, in denen eine Abschiednahme nicht empfehlenswert bzw. realisierbar ist.
Bei Bedarf, zum Beispiel bei Unfalltod, Suizid, Mord oder für Überführungen ins Ausland arbeiten wir mit Thanatologen und Thanatopraktikern zusammen, welche sich auf Wiederherstellung und Einbalsamierung Verstorbener spezialisiert haben. Für die Auslandüberführungen sind solche Konservierungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Diese dürfen nur von ausgebildeten Thanatologen und Thanatopraktikern durchgeführt werden.